Preservation Requests: Provider-Daten rechtzeitig sichern lassen

Wenn es um elektronische Beweise geht, ist Zeit oft der grösste Feind. Providerdaten und Logs sind flüchtig – was einmal gelöscht ist, kommt in der Praxis selten zurück. Ein Preservation Request kann die entscheidenden Wochen Zeit gewinnen, in denen die Beweissicherung formell angeordnet werden kann.
Was ein Preservation Request ist – und was er nicht ist
Preservation Requests können in der Schweiz und international nur von Strafbehörden wirksam gestellt werden. Die Verteidigung kann solche Schritte nicht selbst anordnen – aber sie kann frühzeitig darauf hinwirken, dass bestimmte Daten bei Providern überhaupt gesichert werden, und dies dokumentiert einfordern.
Wichtig: Ein Preservation Request bedeutet noch nicht, dass die Daten schon bei der Staatsanwaltschaft liegen. Der Provider friert die relevanten Daten zunächst ein – befristet und auf Grundlage der Anordnung. Erst in einem zweiten Schritt, nach einem formellen Rechtshilfeersuchen oder einer Editionsverfügung, werden die Daten tatsächlich übermittelt.
Der Preservation Request gewinnt Zeit. Er ersetzt nicht das spätere Herausgabeverfahren.
Welche Provider und Daten relevant sein können
In vielen Verfahren mit digitalen Spuren sind Providerdaten zentral: IP-Adressen, Logins, Geräte-IDs, Standortdaten, Mail- und Cloud-Zugriffe. Je nach Fall liegen solche Informationen bei:
- klassischen Telcos (z. B. Swisscom, Sunrise, Salt)
- Schweizer E-Mail- und Messaging-Diensten
- grossen Plattformen wie Meta, Google, Apple
- Hosting-Anbietern oder kleineren SaaS-KMU
Was ausgewertet werden kann, entscheidet sich oft in den ersten Wochen – lange bevor die Verteidigung die vollständigen Akten sieht.
Was die Verteidigung konkret tun kann
- Früh analysieren, welche Provider relevant sind (Telco, Mail, Cloud, Hoster, App-Anbieter).
- Staatsanwaltschaft schriftlich auffordern, bei bestimmten Anbietern einen Preservation Request zu stellen – mit konkreter Begründung, warum dort relevante Daten zu erwarten sind.
- Dokumentieren: Datum, Adressaten, Inhalt – alles mit Kopie für die Akte.
Sobald die Daten gesichert sind, kann man sprichwörtlich durchatmen – die Spur bleibt erhalten, auch wenn das formelle Herausgabeverfahren erst Monate später abgeschlossen ist.
Wenn die Staatsanwaltschaft trotz Hinweis nichts unternimmt
Stellt sich später eine einfache Frage: Warum wurde diese potenziell relevante Spur nicht rechtzeitig gesichert, obwohl die Verteidigung ausdrücklich darauf hingewiesen hat? Die schriftliche Aufforderung – mit Datum und Begründung – ist in einem solchen Szenario ein konkreter Anknüpfungspunkt.
Realistische Anträge formulieren
Wir unterstützen Strafverteidiger dabei, technische Spuren zu identifizieren und realistische Anträge zu formulieren: Welche Providerdaten sind überhaupt denkbar, was kann man erwarten – und wo lohnt sich der Aufwand nicht? Mehr zum Service: AU-RA Forensik-Beratung.
Fragen zu einem konkreten Fall?
Wir prüfen behördliche IT-Forensik-Berichte und erstellen Zweitmeinungen und Gegengutachten. Vertraulich, methodisch sauber, mit operativer Ermittlungserfahrung.
Vertrauliches Erstgespräch