AU-RA in der Anwaltsrevue 2026

AU-RA in der Anwaltsrevue 2026

Strafverfahren stützen sich zunehmend auf digitale Beweise: Smartphone-Daten, gelöschte Nachrichten, Standortverläufe, Chatverläufe. Die Ermittlungsbehörden haben dafür eigene Forensik-Experten – Strafverteidiger sollten ebenfalls eine fachliche Instanz an ihrer Seite haben.

Wer bewertet digitale Beweise auf Ihrer Seite?

Diego Ragotti ist IT-Forensiker und war drei Jahre bei der Kriminalpolizei Glarus tätig. In dieser Zeit hat er das gesamte Spektrum digitaler Forensik bearbeitet – von der Sicherstellung über die Auswertung bis zum gerichtsverwertbaren Gutachten. Heute steht diese operative Erfahrung der Verteidigung zur Verfügung: unabhängig, verständlich aufbereitet und nach forensischem Standard (ISO/IEC 27037) dokumentiert.

Sichtbar in der Anwaltsrevue

Die Anwaltsrevue ist das Praxismagazin des Schweizerischen Anwaltsverbands und Pflichtlektüre vieler Anwaltskanzleien. AU-RA war in den Ausgaben Februar 2026 und April 2026 mit einer Anzeige zur forensischen Zweitmeinung präsent.

Ziel der Anzeigen: Strafverteidigern bewusst machen, dass bei digitalen Beweisen eine unabhängige Bewertung der gleichen Sorgfalt bedarf wie ein klassisches Gegengutachten in anderen Fachbereichen.

Wann sich der Anruf lohnt

  • Behördliches IT-Forensik-Gutachten soll auf methodische Sauberkeit geprüft werden
  • Unklare Ergebnisse aus Smartphone-, Computer- oder Cloud-Auswertung
  • Plausibilitätsfragen bei Hacking-, Malware- oder Identitätsdiebstahl-Vorwürfen
  • Vorbereitung der Beweiswürdigung in komplexen digitalen Sachverhalten

Direkt zum Service

Detaillierte Informationen zu unserem forensischen Angebot – vom Erstgespräch bis zum gerichtsverwertbaren Gutachten – finden Sie auf der Service-Seite Forensik.

Fragen zu einem konkreten Fall?

Wir prüfen behördliche IT-Forensik-Berichte und erstellen Zweitmeinungen und Gegengutachten. Vertraulich, methodisch sauber, mit operativer Ermittlungserfahrung.

Vertrauliches Erstgespräch

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